ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN


1. Vertragsabschluss

Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Cateringbestellungen. Änderungen der Personenzahl können bis maximal 3 Tage vor der Veranstaltung berücksichtigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend. Sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen, die nicht aus unserem Angebot ersichtlich sind, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich.

2. Abbestellung/Stornierung
Die Abbestellung der Lieferung mit allen damit verbundenen Dienstleistungen ist bis sieben Tage vor Liefertermin kostenfrei möglich. Zwischen dem siebten und dritten Tag vor Liefertermin sind wir berechtigt bei einer Abbestellung Stornierungskosten zu berechnen. Bei Abbestellung des Auftrages ab dem dritten Tag vor Lieferung stellt der Auftragnehmer die bis dahin für Ihn im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag entstandenen aufgelaufenen Kosten in Rechnung.

3. Anzahlung
Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Anzahlung des Gesamtpreises zu verlangen. Bei Abbestellung ( gemäß Pos.2) wird die Anzahlung verrechnet.

4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen von fachlich geschultem Personal. Es muss mit Zeitverschiebungen von bis zu 15 Minuten gerechnet werden. Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadenersatzansprüche.

Kosten bei Lieferung/Abholung:
Die Lieferkosten richten sich nach dem jeweiligen Anfahrtsweg.

€ 25,00 in  Haus in Mönchengladbach
ab € 45,00  bis Krefeld, Viersen, Neuss, Schwalmtal, Erkelenz
ab € 50,00 bis Düsseldorf

5. Rücktransport
Die Ihnen gelieferten Chaving dishes, Platten usw. bitten wir gereinigt während unserer Geschäftszeit oder nach Absprache zurückzubringen. Auf Ihren Wunsch nehmen wir auch den Rücktransport und die Reinigung gegen Berechnung vor.

Rücktransport € 25,00 innerhalb Mönchengladbach.
Für andere Standorte werden je nach Entfernung gesonderte Absprachen getätigt.

Reinigung € 5,00 pro Chaving dish
Schüsseln und Platten je nach Aufwand

6. Gefahrenübergang und Entgegennahme
Die Gefahr möglicher Beschädigungen oder Verderbs der gesamten Lieferung laut Auftrag geht spätestens mit der Auslieferung der Warn auf den Auftraggeber über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Dienstleistungen, z.B. den Tafelservice übernommen hat. Für den Umgang mit leihweise überlassenen Gegenständen und Geräten sind die Anweisungen des Lieferpersonals zu beachten.

Der Auftragnehmer haftet nicht für auftretende Personenschäden, welche durch den Verzehr selbstgemachter Speisen, z.B. Salate, Desserts, u.a. entstehen.

7. Mängelrüge
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten oder Abweichungen der Lieferung sind sofort schriftliche Vermerke auf dem Lieferschein zu machen, oder der Lieferer ist umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel erst am nächsten Tag oder später beanstandet werden.

8. Zahlung
Die aufgeführten Speisen- und Büffetpreise sind Bruttopreise.

Sämtliche Zahlungen sind sofort und ohne jeden Abzug in bar oder per Überweisung in Euro zu leisten. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überzugskredite zu berechnen. Bei Verlust oder Beschädigung der Leihgegenstände wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

9. Schlussbedingungen
Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem Zweck in gesetzlich erlaubten Sinn am nächsten kommt.


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